Initiativen für attraktive Quartiere
Mit dem „Gesetz zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungsquartieren (BGSED)“ hat Bremen im Juli 2006 die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung von Business Improvement Districts (BID) geschaffen. BIDs, die in Bremen Innovationsbereiche genannt werden, sind klar begrenzte Gebiete, in denen auf Veranlassung der Grundeigentümer in einem festgelegten Zeitraum in Eigenorganisation Maßnahmen zur Aufwertung ihres Quartier, ihrer Fußgängerzone, der Einkaufsstraße oder des Gewerbegebiet durchgeführt werden können. Die Finanzierung dieser Maßnahmen wird dabei auf alle Schultern verteilt.
Die WFB Wirtschaftsförderung Bremen ist der Erstansprechpartner für alle BID-Initiativen, BID-Interessierte und für die Betreuung der laufenden BIDs. Hierzu gehört die Beschaffung von Daten, die Unterstützung bei der Antragserstellung, erforderliche Abstimmungen mit bremischen Behörden und die Klärung von Genehmigungsfragen.
Aufsichts- und Erhebungsbehörde ist die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa. Über die Handelskammer Bremen sind die Bremer Aktivitäten in die bundesweite BID-Entwicklung eingebettet.
BID – ein gesetzlicher Rahmen für Eigeninitiative und Selbstorganisation
Die Idee der Immobilien- und Standortgemeinschaften kommt ursprünglich aus Kanada und ist unter dem Begriff Business Improvement Districts (BID) bekannt. In Deutschland entstand 2005 in Hamburg das erste BID. Seitdem sind nicht nur in Bremen, sondern auch in Schleswig-Holstein, Hessen, dem Saarland, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin und Baden-Württemberg die gesetzlichen Grundlagen für ihre Einrichtung geschaffen worden. Mittlerweile gibt es deutschlandweit rund 30 BIDs, einige von ihnen befinden sich bereits in der Verlängerung.
BIDs ermöglichen Grundeigentümern, in einem räumlich definierten Bereich zeitlich begrenzt Maßnahmen umzusetzen, die ihr Quartier, ihre Fußgängerzone, die Einkaufsstraße oder das Gewerbegebiet aufwerten, attraktiver und damit auch konkurrenzfähiger machen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen wird dabei auf alle Schultern verteilt.
Grundeigentümer haben mit BID ein Instrument in der Hand, sich selbst zu organisieren und in privater Sach- und Finanzverantwortung Maßnahmen zur Verbesserung ihrer eigenen Umfeldes zu ergreifen. Der finanzielle Handlungsspielraum ist dabei im Vergleich zu herkömmlichen Werbegemeinschaften höher, Ziele können langfristiger und professioneller umgesetzt werden – und Trittbrettfahrer gibt es nicht.
Die Maßnahmen, die entwickelt und umgesetzt werden können, können sehr unterschiedlich sein. Doch ein BID dient immer demselben Ziel: Ein klar definierter Bereich präsentiert sich nach außen als Einheit und attraktiver Standort. Was sind die Stärken des Gebietes? Was kann gemeinschaftlich bewegt werden, um Kunden zu gewinnen bzw. stärker an sich zu binden? Oder, was könnte getan werden, damit sich ansässige Unternehmen und Mieter wohlfühlen. Was müsste geschehen, damit der Standort attraktiver wird? Hier einige Maßnahmen, die im Rahmen eines BID zur Umsetzung gelangen könnten:
Ein BID basiert auf der Initiative und der eigenen Finanzverantwortung der vor Ort Betroffenen. Ausgangspunkt für jedes BID ist die Bildung einer örtlichen Initiativgruppe und die Erarbeitung eines konkreten Entwicklungs- und Gestaltungskonzepts für ein klar definiertes Quartier. Dieses Konzept umfasst die zu realisierenden Maßnahmen und die damit anfallenden Kosten.
Antragsentgegennehmende Behörde in Bremen ist die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa. Nach Antragsannahme werden die vollständigen Unterlagen öffentlich ausgelegt und ggfs. ein Anhörungsverfahren durchgeführt. Widersprechen weniger als ein Drittel der Grundstückseigentümer bzw. der Grundstücksfläche dem Maßnahmen- und Finanzierungskonzept, gilt der BID als angenommen.
Die Einrichtung eines BIDs erfolgt durch Ortsgesetz. Die Aufsichtsbehörde erarbeitet das Ortsgesetz zur Errichtung des BIDs. Die Stadtbürgerschaft wird dann mit der Entscheidung befasst. Voraussetzung für den Erlass ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem BID-Aufgabenträger.
Der BID-Aufgabenträger setzt das Maßnahmen- und Finanzierungskonzept um. Der Finanzierungsbeitrag hierfür wird von der Erhebungsbehörde, der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, von allen Grundstückseigentümer erhoben und an den Aufgabenträger ausgeschüttet. Die Umsetzung wird durch die Aufstellung von jährlichen Maßnahmen- und Wirtschaftsplänen durch den Aufgabenträger belegt.
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Zu Wanted Vintage