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Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD Headerbild - Quelle: unsplash
2.6.2023 - Jann Raveling

EU-Pflicht zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung – Schritt für Schritt zum ersten Report

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Ab dem Jahr 2024 müssen Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte nach neuen EU-Standards erstellen. Dazu verpflichtet sie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU. Die neuen EU-Nachhaltigkeitsberichtstandards betreffen dabei in den kommenden Jahren eine wachsende Anzahl an Unternehmen. Wer bereits jetzt mit den Vorbereitungen beginnt, profitiert langfristig.

Der Blick auf die eigene Nachhaltigkeit soll für Unternehmen künftig eine ebenso hohe Verbindlichkeit haben wie der korrekte Abschluss eines Geschäftsjahres – aus diesem Grund hat die EU 2022 die CSRD beschlossen. Sie besagt, dass Unternehmen jedes Jahr in Form eines geprüften Berichts nachweisen müssen, wie nachhaltig sie handeln.

Inhaltsverzeichnis "Schritte zum Nachhaltigkeitsbericht":

1. Wer ist von der Berichtspflicht betroffen?
2. Vorbereitende Maßnahmen
3. Konkrete Schritte für die Berichtserstellung

Wen betrifft die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung?

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Bereits heute verpflichtet die EU börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden sowie Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften, Nachhaltigkeitsberichte zu verfassen. Künftig betrifft es weitere Unternehmen:

  • 2025: Für das Jahr 2024 müssen oben genannte Unternehmen zum 1.1.2025 einen Bericht nach dem neuen, vereinheitlichten Standard (European Sustainability Reporting Standard ESRS) vorlegen.
  • 2026: Für das Jahr 2025 müssen alle Unternehmen am 1.1.2026 einen Bericht vorlegen, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
    a. Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro
    b. Nettoumsatzerlöse von mindestens 40 Millionen Euro
    c. mindestens 250 Beschäftigte
  • 2027: Für das Jahr 2026 müssen zusätzlich alle börsennotierten Unternehmen am 1.1.2027 einen Bericht vorlegen, auch wenn sie weniger als 250 Beschäftigte haben. Ausgenommen sind Unternehmen, deren Bilanzsumme geringer als 350.000 Euro ist, deren Umsatzerlöse geringer als 700.000 Euro sind und die weniger als 10 Beschäftigte haben (2 von 3 Kriterien müssen erfüllt sein). Zudem werden auch kleinere Banken und Versicherungen verpflichtet, die bisher ausgenommen sind.

Insgesamt unterliegen der neuen Gesetzgebung in Deutschland 15.000 Unternehmen. Sie sind zudem vom Regelwerk der EU-Taxinomie betroffen, welche nachhaltiges Investieren und Wirtschaften definiert.

Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD Zeitstrahl
© WFB

Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach EU-Standards: Gute Vorbereitung erforderlich

Viele der ab 2025 betroffenen Unternehmen beschäftigten sich bisher noch kaum mit der Berichterstattungspflicht, sagt Dr. Colin Bien, Geschäftsführer des ESG-Softwareentwicklers WeShyft: „Der deutsche Mittelstand, der 2026 über das Jahr 2025 berichten muss, den erwischt das Thema oft noch kalt. Es gibt vielfach noch keine etablierten Prozesse und erfasste Daten. Man braucht aber bis zu zwei Jahre Vorbereitung, wenn man einen korrekten Bericht vorlegen will. Es wird also Zeit, jetzt anzufangen.“

Die Anforderungen an einen CSRD-konformen Bericht sind hoch. Die Erfassung von relevanten Unternehmenskennzahlen – wie etwa die Klimabilanz oder Mobilitätsdaten – ist dabei noch relativ einfach.

Herausfordernder sind die qualitativen Parameter, die im Bericht abgefragt werden. Da geht es etwa um Biodiversität, Chancengleichheit, Stärkung der Kreislaufwirtschaft oder Beteiligung der Arbeitnehmenden. „Einige Unternehmen haben zu diesen Themen noch gar keine expliziten Standpunkte – oder diese noch nicht ausformuliert. Im Vorfeld eines Berichts müssen sich Unternehmen also mit diesen Themen beschäftigten. Das kann durchaus zu langen Diskussionen führen oder ganz neue Prozesse anschieben“, so Bien.

Er empfiehlt betroffenen Unternehmen daher, bereits heute anzufangen. Dabei muss es nicht gleich eine Zertifizierung nach der „Königsklasse“ CSRD sein, solange diese noch nicht Pflicht ist. „Nachhaltigkeitsstandards wie der DNK oder EcoVadis bieten einen guten Einstieg, sind aber nicht so komplex wie die CSRD. Wer damit beginnt, sammelt wichtige Erfahrungen und schafft eine gute Grundlage. Dann wird der Umstieg auf die Berichterstattung nach CSRD einfacher“, rät Bien.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Taskforce bilden

Bevor es mit der Berichtserstellung losgehen kann, müssen aber zunächst die Strukturen und Prozesse im Unternehmen entstehen. Idealerweise unterstützt die Geschäftsführung das Thema zentral.

Die wesentliche Zuständigkeit sollte bei einer Person oder einem kleinen Team liegen, das sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Nachhaltigkeit befasst. Dieses bildet eine Taskforce mit weiteren Mitgliedern aus den einzelnen Unternehmensabteilungen, die zuarbeiten und wichtige Informationen zusammenstellen.

Es ist auch möglich, die Berichterstattung an einen externen Dienstleister zu übergeben, angesichts des Aufwands jedoch teuer. Ratsamer ist es, bestätigt auch Bien, Wissen im eigenen Unternehmen aufzubauen und gegebenenfalls am Anfang Unterstützung von außen dazu zu holen. Denn die Berichte müssen jährlich aktualisiert werden.

Dr. Colin Bien, Geschäftsführer des ESG-Softwareentwicklers WeShyft
Dr. Colin Bien, Geschäftsführer des ESG-Softwareentwicklers WeShyft © Bien

Schritte bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts

Ist das Nachhaltigkeitsteam gefunden, geht es los: Was sind die ersten Schritte, um einen Bericht zu verfassen?

  1. Roadmap erstellen: Zuerst sollten die Verantwortlichen feststellen, welche Vorgaben sie ab wann betreffen. Und daraufhin einen Zeitplan erstellen, der das Vorgehen grob strukturiert.
  2. Wesentlichkeitsanalyse: Hier geht es darum herauszufinden, welche Nachhaltigkeitsbereiche für das eigene Unternehmen relevant sind, welche Stakeholder:innen involviert sind und welche Anforderungen zu erfüllen sind.
  3. Verantwortlichkeiten bestimmen: Im Nachhaltigkeitsmanagement laufen alle Fäden zusammen – aber wer liefert was bis wann in welchem Umfang zu? Das sollte hier festgelegt werden.
  4. Ressourcen festlegen: Budget, involvierte Personen, externe Verstärkung, Weiterbildungsbedarf, neue Software, all das gilt es hier zu entscheiden
  5. Einfacherer Berichtsstandard als Testfeld – die Generalprobe nach einem anerkannten, aber weniger komplexen Standard

Auch kleine Unternehmen können von der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen sein

Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sind von der CSR-Berichterstattungspflicht auch künftig ausgenommen. Als Lieferant für berichtspflichtige Unternehmen kann aber dennoch eine Berichtspflicht auf sie zukommen.

Denn die unter die CSRD-Richtlinie fallenden Unternehmen müssen die Nachhaltigkeit ihrer Lieferketten nachweisen. Dazu werden sie Daten oder Statements bei vielen ihrer kleineren Zulieferer einholen.

„Gerade bei export- oder importorientierten Kleinbetrieben entsteht da sehr viel Arbeit, denn sie müssen auch ihre eigenen Lieferketten im Ausland auf Nachhaltigkeit überprüfen“, so Nachhaltigkeitsexperte Bien.

Auch diese Unternehmen profitieren davon, wenn sie sich bereits heute mit möglichen Berichtspflichten auseinandersetzen, um nicht eines Tages von umfangreichen Fragenkatalogen ihrer Auftraggeber überrascht zu werden.

Nachhaltigkeitsberichte künftig Teil des Geschäftserfolgs

Spätestens dann entscheidet Nachhaltigkeit auch über den Geschäftserfolg. „Große Unternehmen arbeiten künftig nur noch mit Lieferanten zusammen, die ihrerseits den Berichtspflichten nachkommen. Die Konzerne können es sich nicht leisten, unvollständige Berichte abzuliefern“, prophezeit Bien.

Die Reports werden wie Bilanzen und Jahresabschlüsse von Wirtschaftsprüfer:innen testiert. Neben möglichen Strafen (hier hat sich die EU noch nicht festgelegt) droht auch ein schlechtes öffentliches Image, sollten Unternehmen negative Nachhaltigkeitsberichte vorlegen.

Auch Banken und Investor:innen legen künftig vermehrt Wert auf die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards (ESG-Kriterien), zum Teil beeinflussen sie bereits heute die Kreditvergabe. Und letztlich prüfen auch Bewerberinnen und Bewerber immer genauer, wie sehr sich Unternehmen mit ihrer Klimabilanz und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung auseinandersetzen.

Somit muss sich jedes Unternehmen früher oder später mit der eigenen Nachhaltigkeit beschäftigen – und je früher sie damit anfangen, desto einfacher wird es.

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