
Wann macht Markenschutz Sinn? Unternehmen, die sich diese Frage stellen, haben eine wichtige Hürde bereits genommen: Zu wissen, dass es gewerbliche Schutzrechte gibt. Denn gerade im Mittelstand werden diese oft vernachlässigt oder gar vergessen.
Der Bremer Rechtsanwalt Dr. Eckhard Ratjen von der Kanzlei Boehmert & Boehmert ist im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht tätig. Ihm begegnen immer wieder Unternehmen, die sich erst zu spät oder gar nicht mit dem Schutz ihrer Marken und Produkte auseinandersetzen.
Herr Dr. Ratjen, warum ist Markenschutz für Unternehmen so essentiell?
Ratjen: Markenschutz ist wichtig, um die eigene Benutzung des Produkt- und Unternehmensnamens für die Zukunft abzusichern. Ohne Markenschutz besteht immer die Gefahr, dass Dritte die gleiche oder eine ähnliche Marke anmelden und so die eigene Markenbenutzung stören oder sogar verbieten können.
Man muss sich darüber im Klaren sein: Die bloße frühere Benutzung einer Marke vermittelt grundsätzlich keinen Schutz. Erst die eingetragene Marke gewährleistet die notwendige Sicherheit. Hat erst ein Dritter das Zeichen gesichert, ist es in aller Regel schwierig, die Marke ohne großen Aufwand und Kosten zurückzuerlangen. Neben dem Aspekt der Absicherung der eigenen Benutzung, ist eine eingetragene Marke selbstverständlich auch ein wirksames Mittel, um Dritten die Benutzung einer identischen oder ähnlichen Marke zu untersagen, so dass Verwechslungen am Markt ausgeschlossen werden.
Vor Aufnahme der Benutzung und Anmeldung einer Marke ist allerdings Vorsicht geboten: Unternehmen müssen bereits bestehende Markenrechte von anderen Unternehmen beachten. Andernfalls kann man schnell eine Markenverletzung begehen. Dies gilt nicht nur für den Markteintritt im Inland, sondern beim Eintritt in ausländische Märkte gleichermaßen.
Was kann denn schlimmstenfalls passieren, wenn ich Rechte meiner Mitbewerber ignoriere?
Ratjen: Das hängt ganz vom Einzelfall ab. Die wirtschaftlichen Folgen für ein Unternehmen können aber durchaus schwerwiegend sein. Inhabende älterer Marken können nämlich rechtliche Schritte einleiten, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen. Dies beginnt häufig mit einer Abmahnung und mag ein einstweiliges Verfügungsverfahren nach sich ziehen. Wird die einstweilige Verfügung vom Gericht erlassen und wirksam zugestellt, heißt es von heut auf morgen: Werbung und Vertrieb einstellen und die markenverletzend gekennzeichneten Produkte von gewerblichen Abnehmern zurückrufen. Da verlieren Unternehmen schnell das Vertrauen von Geschäftspartnerinnen und-partnern und Kundinnen und Kunden.
