Was ist ein Patent? Die 13 wichtigsten Antworten rund ums Patent
WissenschaftDie wichtigsten Fragen und Antworten zu Patenten
Patent – was ist das? Wann melde ich ein Patent an? Wer eine neue Idee zum Patent bringen will, hat viele Fragen. Wir geben Antworten zu den meistgestellten Fragen rund um die Verwertung von eigenen Erfindungen.
Mehr als 17.000 Patente wurden 2020 in Deutschland erteilt. Aus vielen von ihnen werden neue Produkte oder Dienstleistungen, die mit dem Patent vor Kopie geschützt sind. Unternehmen und Privatpersonen können Patente anmelden. Für die Patenterteilung ist das Deutsche Patent- und Markenamt zuständig. Die Patent-Anmeldung ist nicht kompliziert – ein Blick auf die Details aber wichtig. Denn bis ein Patent erteilt wird, sind einige Schritte notwendig. Welche genau, das erklären wir hier in unseren 13 meistgestellten Fragen:
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Was ist ein Patent?
Patente schützen technische Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind – so die Regeln des Deutschen Patent- und Markenamts. Sie verleihen ihren Inhabenden das räumlich und zeitlich befristete Privileg, allein über die Erfindung zu verfügen. Ein Patent kann bis zu 20 Jahre lang erteilt werden.
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Wozu dienen Patente?
Wirtschaftlich erfolgreiche Ideen werden häufig kopiert oder nachgeahmt. Mit Patenten können technische Erfindungen (innovative Produkte oder Verfahren) vor unerwünschter Nachahmung geschützt werden. Durch eine Patentierung erhält der Inhaber oder die Inhaberin ein befristetes und räumlich begrenztes Recht, die eigene Erfindung ausschließlich zu nutzen. Das Patent erfüllt gleichzeitig eine weitere wichtige Funktion: Die Veröffentlichung der Erfindung gibt Anreize für weitere andere Unternehmen, Mittel für Forschung und Entwicklung in das Thema zu stecken.
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Wie melde ich ein Patent an?
Um ein Patent anmelden zu können sind eine Beschreibung der Erfindung, Patentansprüche und eine Zusammenfassung der Erfindung erforderlich sowie gegebenenfalls Zeichnungen. Diese Unterlagen werden beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht. Aber nicht jede Idee ist auch patentierbar. Deshalb raten wir auch aus Kostengründen dazu, vor einer Patentanmeldung eine Recherche durchzuführen oder durchführen zu lassen (zum Beispiel durch eine Patentverwertungsagentur). Sie prüft die Neuheit und erfinderische Höhe. Außerdem ist es ratsam, zur Ausarbeitung der Patentschrift eine Patentanwaltskanzlei zu engagieren.
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Was kostet ein Patent?
Die Gesamtkosten können stark variieren und berechnen sich aus Patentanwaltskosten und Amtsgebühren. Wird eine Kanzlei beauftragt, kommen bei der Anmeldung Kosten von ca. 3.000 bis 4.000 Euro auf den Anmeldenden zu. Es folgen Kosten für die Beantwortung der amtlichen Prüfbescheide und weitere Amtsgebühren und Jahresgebühren. Die Jahresgebühren steigen von anfangs 70 Euro bis 1.940 Euro im 20. Jahr für ein deutsches Patent an. Bei europäischen und internationalen Patentanmeldungen ist mit deutlich höheren Kosten zu rechnen, da hier noch Übersetzungskosten und Kosten für die Vertretung vor Ort hinzukommen.
Für kleine und mittelständische Unternehmen gibt es eine Bundesförderung für Recherchen im Vorfeld einer Patentanmeldung, für die Patentierung, aber auch die Verwertung. Durch die sogenannte WIPANO-Förderung sollen Unternehmen gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte, wie Patente, sensibilisiert werden. In Bremen ist die InnoWi autorisierter Dienstleister für dieses Förderprogramm und unterstützt Bremer Unternehmen bei der Beantragung der Fördermittel und der Umsetzung der Leistungspakete.
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Wer darf Patente anmelden?
Jedes Unternehmen und jede freie Erfinderin oder Erfinder kann selbst eine deutsche Patentanmeldung einreichen. Für eine Patentanmeldung müssen die Rechte einer Erfindung beim Anmeldenden liegen. Das heißt: Er oder sie muss vorher klären, ob es noch weitere Miterfinderinnen und -Erfinder gibt. Denn auch diese haben ein Recht, von ihrer Erfindung zu profitieren. Das regelt das Arbeitnehmererfindungsgesetz. Dieses besagt, dass Erfindungen dem Arbeitgeber (ob Unternehmen oder Hochschule) gemeldet werden müssen, aber auch, dass die Erfinderin oder der Erfinder Rechte an seiner Erfindung hat, auch wenn das Patent vom Unternehmen genutzt wird.
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Seit wann gibt es Patente?
Die Privilegien, auf die heutige Patente zurückführen, gab es bereits im Mittelalter. Findige Handwerker oder andere Gewerbetreibende erhielten Monopole, mit denen nur sie zur Verwendung ihrer Idee oder zur Ausübung eines bestimmten Gewerbes berechtigt waren. Gesetzlich wurde der Patentschutz weltweit zuerst in Venedig. 1474 trat dort ein Patentgesetz in Kraft, das jedem Erfindenden einen zehnjährigen Schutz vor Nachahmung gewährte, der eine neue Erfindung mit einer ausführbaren Vorrichtung zum Patent anmeldete. In Deutschland wurde erst 1877 ein einheitliches deutsches Patentgesetz erlassen und ein Patentamt eingerichtet. Das erste deutsche Patent wurde am zweiten Juli 1877 erteilt. Geschützt wurde ein Verfahren zur Herstellung des Farbtons „rothes Ultramarin“ von der Nürnberger Ultramarin-Fabrik.
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Welche Patentarten und Schutzrechte gibt es?
Patente unterliegen den nationalen Gesetzen, es gibt aber auch internationale Organisationen und Abkommen. In Deutschland gibt es neben dem Patent noch das Gebrauchsmuster. Beide schützen technische Erfindungen. Das Design (englisch „Design Patent“, früher einmal „Geschmacksmuster“) schützt die Gestaltung gewerblicher Produkte. In Bremen gibt es dazu eine eigene Plattform, welche Designer unterstützt. Daneben besteht die Möglichkeit, Wörter bzw. Buchstaben- und Zahlenfolgen sowie Bilder mittels einer Markenanmeldung zu schützen. Unterscheiden muss man auch zwischen Patentanmeldungen und Patenterteilungen. Die Patenterteilung ist das erfolgreiche Prüfungsergebnis eines Patentamtes.
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Warum sind Patente wichtig?
Patente eines Unternehmens oder einer wissenschaftlichen Einrichtung stellen einen wichtigen Eigentumswert dar. Sie geben Aufschluss über die Innovationskraft. Patentschutz stärkt Unternehmen und Hochschulen im bundesweiten aber auch globalen Wettbewerb und ist ein wichtiger Standortfaktor. Patente dienen Unternehmen zur Absicherung ihrer Innovationen und Produkte, da sie damit ein Alleinstellungsmerkmal besitzen. Patente können aber auch lizensiert oder verkauft werden und damit Einnahmen generiert werden. Für Hochschulen erfüllen sie eine wichtige Rolle im Technologietransfer: Sie sind Ausdruck der wissenschaftlichen Exzellenz, unterstützen die Einwerbung von Forschungsgeldern, sind Grundlage für Kooperationen mit Unternehmen oder Unternehmensgründungen. Sie belegen die Innovationshöhe von wissenschaftlichen Ergebnissen.
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Wann liegt eine Patentverletzung vor?
Durch ein Patent ist allein der Patentinhabende berechtigt, die patentierte Erfindung zu benutzen. Eine Patentverletzung liegt vor, wenn jemand ohne die Zustimmung des Inhabenden den patentierten Gegenstand herstellt, anbietet, in den Verkehr bringt, gebraucht, besitzt oder in den Geltungsbereich des Patents einführt. Wurde ein Verfahren patentiert, ist es verboten, dieses anzuwenden oder zur Anwendung anzubieten. Für mit dem Verfahren hergestellte Erzeugnisse gelten die gleichen Regeln wie für patentierte Gegenstände. Eine Patentverletzung liegt auch dann vor, wenn Dritte ohne Zustimmung des Patentinhabenden Mittel anbieten oder liefern, die für die Benutzung der Erfindung geeignet und bestimmt sind. Wurde das Patent verletzt, hat der Patentinhabende einen Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft. Eine Patentverletzung liegt nicht vor, wenn die patentierte Erfindung im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken genutzt wird oder wenn Handlungen zu Versuchszwecken vorgenommen werden.
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Warum laufen Patente aus?
Schutzrechte wie Patente sollen dem Rechteinhabenden einen Vorsprung in der Nutzung geben. Dieser gelten bei Patenten maximal 20 Jahre, bei Gebrauchsmusters maximal 10 Jahre und im Design maximal 25 Jahre. Danach können sie von allen genutzt werden, ohne eine Lizenz zu erwerben.
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Welches Patent gibt es schon?
Wo kann ich das einsehen? Patentanmeldungen werden nach einer Schutzzeit von 18 Monaten durch die Patentämter veröffentlicht. Einsehbar sind Patente zum Beispiel auf der Internetseite des Deutschen Patentamtes DPMA, des Europäischen Patentamtes EPO oder auch über Suchmaschinen wie Google. Auf Patentrecherchen spezialisierte Unternehmen und Patentanwälte nutzen auch kostenpflichtige Recherchedatenbanken mit Zusatzfunktionen.
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Wem gehört ein Patent?
Der Erfinderin oder dem Anmelder? Das Patent gehört dem Anmeldenden – wobei auch die Erfinderin oder der Erfinder selbst das Patent anmelden kann. Für Arbeitnehmende regelt das Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) die Rechte an einer Erfindung. Erfindungen, die auf Grundlage von Erfahrungen oder als Aufgabe aus dem Betrieb entstehen, gehören dem Arbeitgebenden und können von ihm patentiert werden. Auf einem Patent werden sowohl der Anmeldende, also der Rechtsinhabende angegeben, als auch die Erfindenden benannt.
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Ab wann lohnt sich eine Patentierung?
Es gibt drei ausschlaggebende Gründe für eine Patentierung:
- Wenn eine neue Idee gute Chance auf Patenterteilung hat (vorher mittels Recherche Neuheit und erfinderische Höhe prüfen lassen!)
- Wenn ein deutlicher Mehrwert durch den Schutz erkennbar ist (diese wären: hohes Marktinteresse, eigene Nutzung oder Möglichkeit der Lizenzierung, hoher Wettbewerb, langfristiger Einsatz),
- Wenn eine Geheimhaltung nicht möglich ist und die Kosten finanzierbar sind. Vor allem gilt dies, wenn Konkurrenten in diesem Bereich ebenfalls patentieren.
Patente sind ein komplexes Themengebiet. Wer ein Patent anmelden möchte, sollte auf Hilfe von Expertinnen und Experten bauen. Hierfür gibt es in Bremen zahlreiche Institutionen, wie etwa InnoWi – Patent- und Markenzentrum, das Unternehmen und Hochschulen berät: www.innowi.de
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Mehr erfahrenVor seiner Pensionierung war er wissenschaftlicher Geschäftsführer des Instituts für Interkulturelle und Internationale Studien sowie Leiter des Arbeitsbereich Wahlen und Parteien am Institut für Politikwissenschaft. Heute engagiert er sich beim Hannah Arendt Institut für politisches Denken und führt außerdem seine Forschung im Bereich "Regieren und Politik in Bremen" fort.
zum PorträtMit dem Einzug des Fachbereichs für Rechtswissenschaften und weiterer Institute der Universität Bremen in das ehemalige Gebäude der NordLB am Domshof entsteht ein lebendiger Ort im Zentrum der Stadt, der maßgeblich zur Entwicklung der Bremer City beiträgt. Tradition und Moderne verschmelzen in einer spannenden Architektur, die nicht nur Studierende begeistert.
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