
Die Kanzlei Eisenführ Speiser in der Bremer Überseestadt ist die größte ihrer Art in Norddeutschland. Sie vertritt ihre Mandanten in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Innovation wird bei Eisenführ Speiser gelebt. So war sie im Jahr 2000 die erste Kanzlei Europas, die eine Online-Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt einreichte, seit 2011 arbeitet man hier mit elektronischer Aktenführung. 1966 in Bremen gegründet, sind heute an den vier Standorten Bremen, München, Berlin und Hamburg mehr als 250 Mitarbeiter und über 45 Patent- und Rechtsanwälte tätig. Einer von ihnen ist Patentanwalt Dipl.-Phys. Dr. rer. nat. Holger Veenhuis (46), Partner der Kanzlei. Mit ihm sprachen wir über geistiges Eigentum, Innovationspotenzial und Überzeugungskraft.
Patente, Marken, Urheberrecht. Welchen Stellenwert hat geistiges Eigentum für ein Unternehmen?
Holger Veenhuis: Ob Gründer oder gestandene Firma, für Unternehmen ist geistiges Eigentum ein immenser Wertgegenstand. Eine unserer Hauptaufgaben ist es, dieses geistige Eigentum zu schützen. Bei Ausgründungen aus den Universitäten und wissenschaftlichen Instituten ist es wichtig, dass die Ideen nicht bereits publiziert worden sind, da sie sonst nicht mehr patentiert werden können. Zudem ist jede Ausgründung ein Minenfeld. Da gilt es genauestens zu recherchieren, ob die eigene Idee bereits durch andere geschützt ist. Ein entsprechendes Bewusstsein und Patentwissen an den Universitäten und wissenschaftlichen Instituten sind daher extrem wichtig.
Schützen sich Gründer zu wenig? Wie können Sie Unternehmen zur Seite stehen?
Veenhuis: Gründer sollten von Anfang an sensibel sein, was den Wert ihrer Idee oder den der aufzubauenden Marke betrifft. Wir geben daher den ganz klaren Rat zur Vorab-Recherche, bevor das Kind teuer in den Brunnen fällt. Vieles kann man auch selber kostengünstig im Vorfeld abstecken. Wir stehen Unternehmen nicht nur durch juristisches Know-how, sondern auch durch Fachwissen in vielen naturwissenschaftlichen/technischen Bereichen wie Physik, Elektrotechnik, Maschinenbau oder Chemie zur Seite. Um als Patentanwalt tätig werden zu können, ist ein naturwissenschaftliches/technisches Studium Voraussetzung. Wir sind also mit technischer Materie und Innovationen in vielen Branchen vertraut und kennen die rechtlichen Möglichkeiten, um unsere Mandanten optimal beraten und vertreten zu können.