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29.6.2017 - Merle Burghart

Wir gründen eine GmbH! Eine Anleitung für den Weg in die Selbstständigkeit

Unternehmensservice Bremen

In zehn Schritten zur erfolgreichen Unternehmensgründung

Auf eigenen Füße stehen, unabhängig von Chefin oder Chef. Selbstbestimmt die eigenen Ideen verwirklichen. Die Gründung einer GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung – zählt zu den beliebtesten Unternehmensformen. Warum? Bei einer GmbH ist das eigene Risiko im Falle einer Insolvenz vergleichsweise gering. Weitere Vorteile sind die hohe Rechtssicherheit, die Anerkennung bei Banken und Kunden sowie steuerliche Vorteile.

Nach dem die Geschäftsidee in Ihrem Kopf gewachsen ist – und im Idealfall auch schon ein Businessplan vorliegt – kann es schon losgehen. Wir verraten, welche Schritte Sie jetzt gehen müssen.

Name
© WFB/Anne Enderle

1.       Finden Sie einen Namen!


Ihre Geschäftsidee ist brillant, nun fehlt noch der Name. Leichter gesagt als getan. Überlegen Sie, ob Sie mit dem Namen direkt den Inhalt des Unternehmens beschreiben (zum Beispiel „Immobilienscout“) oder lieber Assoziationen bei den Kundinnen und Kunden hervorrufen möchten (Zalando).
Wichtig ist bei Ihrer Suche, dass Sie keine bereits bestehenden Namensrechte verletzen. Sonst kann es teuer werden. Einen lesenswerten Artikel zum Thema gibt es hier von der Süddeutschen Zeitung.
Sobald Sie dem Kind einen Namen gegeben haben, denken Sie auch daran, eine Domain für die Website zu sichern. Nicht, dass Ihnen jemand die Idee wegschnappt!

2.       Verteilung der Geschäftsanteile


Auch Einzelpersonen können eine GmbH gründen. Meist sind jedoch mindestens zwei Menschen an dem neuen Unternehmen beteiligt. Sobald mehrere Akteure im Spiel sind, sollten Sie die Zuständigkeiten innerhalb des Teams festlegen. Wer oder wie viele von Ihnen übernehmen die Geschäftsführung? Von der Aufgabenverteilung ausgehend machen Sie sich an die Verteilung der Unternehmensanteile. Diese müssen nicht in gleichen Stücken vergeben werden. Ziehen Sie dabei Verantwortung, Erfahrung und zeitliches Engagement mit in Betracht.
 

3.       Stammkapital festlegen


Minimum 25.000 Euro benötigen Sie als sogenanntes Stammkapital für Ihre GmbH. Mindestens die Hälfte des Betrages, also 12.500 Euro, zahlen Sie auf Ihrem Geschäftskonto ein – die sogenannte Bareinlage. Die zweite Hälfte kann alternativ auch in Sachwerten als sogenannte Sacheinlage festgelegt werden, wie etwa Computern oder Smartphones. Hierfür benötigen Sie jedoch einen Sachgründungsbericht mit entsprechenden Belegen. Zudem muss dieser Bericht vom Registergericht geprüft werden. Das kann viel Zeit und Aufwand kosten.
Im Fall einer eintretenden Insolvenz müssen Sie zudem die zweite Hälfte der 12.500 Euro, sofern sie noch nicht auf dem Konto (siehe Punkt 6) eingegangen ist, nachträglich aufbringen. Zur Absicherung empfehlen wir daher,  von Beginn an finanziell vorzusorgen.

4.       Gesellschaftsvertrag abschließen


Auch wenn Sie seit Kindertagen die besten Freundinnen und Freunde sind: In einem Gesellschaftsvertrag müssen Sie festhalten, wie Ihre Aufgaben und Rechte innerhalb der GmbH verteilt und geregelt sind. In Konfliktsituationen kann dieser Vertrag sehr hilfreich sein. Ebenfalls im Gesellschaftsvertrag: der Unternehmensgegenstand (zum Beispiel “Handel mit Computerspielen”), Dauer der Gesellschaft, Regelungen zum Jahresabschluss und zur Gewinnausschüttung. Im Internet finden Sie zahlreiche Musterverträge, ein Termin mit Ihrem Anwalt ist jedoch ratsam.

Vertrag
© WFB/Anne Enderle

5.       Die offizielle Gründung

Sie haben Ihren Gesellschaftsvertrag aufgesetzt. Jetzt folgt die offizielle Gründung der GmbH. Um diesen Gesellschaftsvertrag rechtskräftig zu machen, müssen Sie ihn von einem Notar beurkunden lassen. Zu diesem Termin müssen alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter persönlich erscheinen. Kann eine Person nicht anwesend sein, bedarf es einer Vertretung mit notariell beglaubigter Vollmacht.
Der Notar liest bei diesem Termin den Gesellschaftsvertrag den Gründenden vor, welche ihn final unterzeichnen. Für den Notar sollten Sie Kosten zwischen 800 und 1000 Euro einplanen.
Aufgepasst: Rechtswirksam ist Ihre GmbH erst nach dem Eintrag ins Handelsregister (Siehe Punkt 7).

6.       Das Geschäftskonto


Wer eine GmbH leitet, benötigt ein gewerbliches Geschäftskonto. Zum Schutz der Gläubiger gilt eine strikte Trennung zwischen Privat- und Unternehmensvermögen. Das eigene private Konto dürfen Sie also für Ihre GmbH nicht verwenden. Geschäftskonten haben häufig andere Konditionen als private, sie sind deutlich teurer. Da Sie außerdem mit Ihrem Unternehmen nicht ohne Weiteres die Kontoverbindung ändern können (denken Sie an die Geschäftspapiere), sollten Sie sich bei der Wahl Ihrer Geschäftsbank genügend Zeit einräumen und die Vor- und Nachteile der einzelnen Konditionen abwägen.
Auf dem Geschäftskonto zahlen Sie Ihr Stammkapital ein (siehe Punkt 3),  mindestens 12.500 Euro. Den Nachweis über den Geldeingang legen Sie wiederum Ihrem Notar vor, damit dieser das Unternehmen im nächsten Schritt ins Handelsregister eintragen kann.

7.       Eintrag ins Handelsregister


Wer eine GmbH gründet, muss diese ins Handelsregister eintragen. Für GmbHs ist der Eintrag verpflichtend – und zwar direkt ab Beginn der Gründung durch die notarielle Beglaubigung. Bei dem Handelsregister handelt es sich um eine öffentlich einsehbare, elektronische Datenbank. Sie gibt Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens. Den Eintrag ins Handelsregister nimmt Ihr Notar vor. Auch hier müssen Sie weitere Kosten einplanen. Der Eintrag bedeutet zudem Schutz für Ihren Firmennamen.
Jetzt ist Ihre GmbH rechtswirksam!

Briefkasten
© WFB/Anne Enderle

8.       Ihr habt Post Briefkasten einrichten


Sobald Sie sich im Handelsregister eingetragen haben, benötigen Sie einen Briefkasten: Sie bekommen neue Unterlagen zugesandt, die für die weitere Gründung relevant sind. Die Adresse haben Sie bereits, denn schon im Gesellschaftsvertrag müssen Sie einen Unternehmenssitz angeben.
Die meisten GmbHs fangen nicht gleich mit riesigem Startkapital und mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an. Oft reicht bereits ein kleiner Büroraum aus. So können Sie auch etwas Geld einsparen. Sehen sie sich mal in den Technologie- und Gründerzentren um. Dort können Sie von zentralen Serviceleistungen profitieren, haben möblierte Büroräume, Telefon und Internet.
 
Gerade in kreativen Bereichen kann der Austausch mit anderen Menschen viel bewirken und neue Ideen und Kontakte entstehen lassen. Tolle Orte, um Gleichgesinnte kennenzulernen und nicht allein im stillen Kämmerlein zu versinken, sind Coworking-Spaces. Eine Übersicht über Coworking-Spaces in Bremen finden Sie in unserer Story.

Der Weg zur GmbH
© WFB/Anne Enderle

9.   Gewerbe-, Finanzamt und IHK


Sie sollten nach dem Eintrag ins Handelsregister eine HR-Nummer erhalten haben. Herzlichen Glückwunsch – Ihre GmbH ist jetzt offiziell. Nun müssen Sie diese im vorletzten Schritt noch beim Gewerbe- und Finanzamt anmelden, und Ihre Mitgliedschaft in der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) angeben. Um große Wege zu sparen, können Sie den Unternehmensservice Bremen aufsuchen, um dort Ihr Gewerbe anzumelden. Die Eintragung ist kostenfrei.

10.   Geschäftspapier und Corporate Design


Bevor Sie nun endgültig loslegen, noch eine Kleinigkeit: Als Unternehmende haben Sie es mit viel Schriftverkehr zu tun. All Ihre Geschäftspapiere müssen mit den relevanten Informationen wie HR-Nummer, Registergericht, Gesellschaftssitz, Namen der Geschäftsführung und der Firmierung mit Rechtsformzusatz versehen werden.
Geschäftsunterlagen, Internetauftritt und Präsentationen wirken am besten, wenn Sie ein stimmiges Corporate Design verwenden. Ein Firmenstempel ist nicht vorgeschrieben, lässt Ihren Schriftverkehr jedoch viel seriöser wirken.
Vergessen Sie auch das Impressum auf Ihrer Webseite nicht!


Die Industrie- und Handelskammer Bremen bietet werdenden Gründerinnen und Gründern praktische Seminare. Die Veranstaltungsreihe „Der Weg in die Selbstständigkeit“ der IHK Bremen bietet wertvolle Tipps von Versicherungen bis Gründungsplan.

Für Fragen zum Unternehmensservice Bremen gibt es Auskunft bei Agnes Knelangen, T +49 (0) 421 163 399-47, agnes.knelangen@wfb-bremen.de

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