
Es soll ein wichtiger Schritt zum Abbau des allgemeinen Fachkräftemangels werden – das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Ob es sich um das Krankenhaus handelt, dem das qualifizierte Pflegepersonal zur angemessenen Patientenbetreuung fehlt, den mittelständische Handwerksbetrieb, der keinen Nachwuchs findet, um den Auftragsstau abzuarbeiten, oder das junge IT-Start-up, das händeringend nach Programmieren sucht – Fachkräfte werden in unterschiedlichsten Bereichen benötigt.
Qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland anzuwerben war bisher für Unternehmen in Deutschland ein langwieriger Prozess. Die gesetzlichen Regularien zu kompliziert, die Abwicklung behördlicher Verfahren zu langsam. Damit soll ab März dieses Jahres nun endlich Schluss sein. Mit dem Gesetz wird klar und transparent geregelt, wer zur Arbeit- und Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf.
Schon Mitte 2019 verabschiedete die Bundesregierung das sogenannte Migrationspaket, welches insgesamt neun verschiedene Gesetze und eine Verordnung beinhaltet, die neue Regeln für die Beschäftigung und Ausbildung von Geflüchteten sowie die allgemeine Erwerbsmigration festsetzen.
Dabei ist für die Bremer Unternehmer und Unternehmerinnen vor allem eine ganz bestimmte Änderung dieses Paketes spannend: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Damit wird jetzt ein wichtiger Schritt gegangen, um Deutschland im internationalen Wettbewerb um die besten Fachkräfte wettbewerbsfähig zu halten.
Welche Änderungen bringt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit sich?
1. Lockerere Zügel für die qualifizierte Zuwanderung
Ab den 01.03.2020 dürfen alle ein Visum beantragen, die einen qualifizierten Berufsabschluss vorweisen können, unabhängig vom Berufsfeld, die sogenannte Vorrangprüfung entfällt. Allerdings muss die Fachkraft bereits ein konkretes Arbeitsplatzangebot aus Deutschland vorliegen und die berufliche Qualifikation hier anerkannt sein.
Für IT-Unternehmen gilt eine Sonderregelung: Eine Anerkennung des Berufes ist für Fachkräfte mit IT-Hintergrund nicht erforderlich. Während für alle anderen Berufsgruppen die Berufsanerkennung in Deutschland verpflichtend bleibt, gilt hier die Regel, dass wer mindestens drei Jahre Berufserfahrung vorweisen kann, kein Anerkennungsverfahren für ein Visum durchlaufen muss. Gerade die Erfahrung „on the job“ gilt als besonders wichtig in der IT-Welt, zudem herrscht hier ein besonders hoher Mangel.
Eine weitere Hürde, die dank des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wegfällt: die Vorrangprüfung. Bislang wurde für einen durch eine ausländische Arbeitskraft besetzten Arbeitsplatz immer vorab geprüft, ob einem EU-Bürger vorrangig Anspruch auf den Arbeitsplatz gewährt werden muss. Die Notwendigkeit einer solchen Prüfung fällt nun gänzlich weg. Damit wird ein aufwändiger Verwaltungsschritt beseitigt und die Komplexität des Gesamtverfahrens erheblich reduziert.