Das Aktionsprogramm Innenstadt ist seit Ende September verabschiedet. Es soll die Aufenthaltsqualität in der City erhöhen, die Nutzungsvielfalt steigern und die Erreichbarkeit verbessern.
Ein Vorhaben im Rahmen dieses Programms war das Projekt „Pop-up-Store“. Die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (WFB) initiierte das Projekt, bei dem u.a. auf eine flexible Nutzung von Leerständen in der Kern-Innenstadt gesetzt wird.
Alle Informationen zum Wettbewerb, der Durchführung und zu den Regularien finden Sie hier zum Nachlesen.
Gesucht wurden Konzepte, welche möglichst neue, innovative Einzelhandelsideen in die Bremer Innenstadt bringen, gern auch in Verbindung mit weiteren Nutzungen wie besondere Dienstleistungen, Veranstaltungen, Kultur etc.. Der Wettbewerb richtete sich an interessierte Existenzgründer:innen, Start-ups sowie an kreative und etablierte Anbieter:innen aus Einzelhandel, Dienstleistung, Handwerk sowie Kunst und Kultur, die noch nicht in der Innenstadt vertreten sind.
Die Gewinner:innen des Wettbewerbs bekommen die Möglichkeit, ihre Geschäftsideen temporär für 10 Monate mietfrei in der genannten Ladenfläche umzusetzen. Die WFB unterstützt bei der Öffentlichkeitsarbeit und der Vernetzung mit lokalen Wirtschaftsakteur:innen.
Das Ziel ist es, verfügbare Flächen in der Innenstadt zu beleben, die Angebotsvielfalt zu verbessern und neue Konzepte für die Innenstadt zu gewinnen.
Die Verteilung der Ladenflächen ergibt sich aus der Reihenfolge der Gewinner:innen und den bei der Bewerbung im Teilnahmebogen von den Bewerber:innen angegebenen Wunschflächen.
Der/die Erstplatzierte erhält seine/ihre Wunschfläche, der/die Zweitplatzierte erhält seine/ihre Wunschfläche sofern diese noch vorhanden ist, ansonsten bekommt er/sie die von ihm/ihr in der Bewerbung zweitgenannte Ladenfläche, der/die Drittplatzierte erhält seine/ihre Wunschfläche, sofern diese noch vorhanden ist, ansonsten bekommt er/sie die von ihm/ihr in der Bewerbung zweit- oder drittgenannte Ladenfläche.
Der Wettbewerb lief vom 11.01.2021 (12:00 Uhr) bis einschließlich 29.01.2021 (12:00 Uhr). Die Ladenflächen stehen jeweils ab dem 01.03.2021 zur Verfügung (ggf. bereits vorherige Übergabe möglich).
(Bewertung der Kriterien zu gleichen Teilen durch eine Fachjury und nach Schulnotensystem, Noten 1-6)
Bei einem Pop-up-Store handelt es sich um ein Einzelhandelsgeschäft, welches kurzfristig, provisorisch und für einen festgelegten Zeitraum in leerstehenden Geschäftsräumen von einem oder auch mehreren Handelnden betrieben wird.
Hier geht es weiter: