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Wettbewerb "Pop-Up-Store"

Der Wettbewerb endete am 29. Januar 2021

Das eigene Pop-up-Store-Konzept 10 Monate kostenfrei in bester Lage in der Bremer Innenstadt ausprobieren!

Das Aktionsprogramm Innenstadt ist seit Ende September verabschiedet. Es soll die Aufenthaltsqualität in der City erhöhen, die Nutzungsvielfalt steigern und die Erreichbarkeit verbessern.

Ein Vorhaben im Rahmen dieses Programms war das Projekt „Pop-up-Store“. Die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (WFB) initiierte das Projekt, bei dem u.a. auf eine flexible Nutzung von Leerständen in der Kern-Innenstadt gesetzt wird.

Der Wettbewerb ist abgeschlossen. Informationen zu den Gewinner:innen finden Sie in unserer Pressemitteilung und in unseren Stories.

Gesucht wurden Konzepte, welche möglichst neue, innovative Einzelhandelsideen in die Bremer Innenstadt bringen, gern auch in Verbindung mit weiteren Nutzungen wie besondere Dienstleistungen, Veranstaltungen, Kultur etc.. Der Wettbewerb richtete sich an interessierte Existenzgründer:innen, Start-ups sowie an kreative und etablierte Anbieter:innen aus Einzelhandel, Dienstleistung, Handwerk sowie Kunst und Kultur, die noch nicht in der Innenstadt vertreten sind.

Die Gewinner:innen des Wettbewerbs bekommen die Möglichkeit, ihre Geschäftsideen temporär für 10 Monate mietfrei in der genannten Ladenfläche umzusetzen. Die WFB unterstützt bei der Öffentlichkeitsarbeit und der Vernetzung mit lokalen Wirtschaftsakteur:innen.

Das Ziel ist es, verfügbare Flächen in der Innenstadt zu beleben, die Angebotsvielfalt zu verbessern und neue Konzepte für die Innenstadt zu gewinnen.

Folgende Ladenflächen standen dabei (wie gesehen) zur Verfügung:

Ladenfläche Nr. 1

  • Adresse: Obernstraße 22-24
  • Gesamtfläche: 237 m², davon VK-Fläche (EG, Einzelhandel): 107 m²
  • Nebenflächen (UG, Lager, Nebenraum, Toilette): 130 m²
  • Sonstiges: Die Fläche ist geräumt, Beleuchtung ist vorhanden. keine Gastronomie

Ladenfläche Nr. 2

  • Adresse: Knochenhauerstraße 41-42
  • Gesamtfläche: 369 m², davon VK-Fläche (EG, Einzelhandel): 202 m²
  • Nebenflächen (Lager, Küche mit Spüle/Schränken, Toilette, Nebenraum) 167 m²
  • Sonstiges: Die Fläche ist geräumt. Bodenbelag und Beleuchtung vorhanden. Keine Gastronomie.

Ladenfläche Nr. 3

  • Adresse: Sögestraße 56
  • Gesamtfläche: 360 m², davon VK-Fläche (EG, Einzelhandel): 300 m²
  • Nebenflächen (Küche, Toilette, Sozialraum) 60 m²
  • Sonstiges: Bodenbelag und Beleuchtung vorhanden. Ladenbau in großen Teilen vorhanden. Aufzug/Lastenaufzug vorhanden. Keine Gastronomie

Die Verteilung der Ladenflächen ergibt sich wie folgt:

Die Verteilung der Ladenflächen ergibt sich aus der Reihenfolge der Gewinner:innen und den bei der Bewerbung im Teilnahmebogen von den Bewerber:innen angegebenen Wunschflächen.

Der/die Erstplatzierte erhält seine/ihre Wunschfläche, der/die Zweitplatzierte erhält seine/ihre Wunschfläche sofern diese noch vorhanden ist, ansonsten bekommt er/sie die von ihm/ihr in der Bewerbung zweitgenannte Ladenfläche, der/die Drittplatzierte erhält seine/ihre Wunschfläche, sofern diese noch vorhanden ist, ansonsten bekommt er/sie die von ihm/ihr in der Bewerbung zweit- oder drittgenannte Ladenfläche.

Auf einen Blick

Der Wettbewerb lief vom 11.01.2021 (12:00 Uhr) bis einschließlich 29.01.2021 (12:00 Uhr). Die Ladenflächen stehen jeweils ab dem 01.03.2021 zur Verfügung (ggf. bereits vorherige Übergabe möglich).

Allgemein:

  • Ladenflächen (siehe Übersicht - keine Gastronomie!)
  • Miet- und Nebenkostenfrei (exkl. Stromkosten sowie Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung)
  • Zuschuss für Ladenbau / Innenausstattung
  • Zuschuss für Personalkosten
  • Kostenfreie Mitgliedschaft in der CityInitiative Bremen e.V.
  • Zeitraum Wettbewerb: 11.01.2021 (12:00 Uhr) bis 29.01.2021 (12:00 Uhr)
  • Zeitraum Nutzung: 01.03.2021 bis 31.12.2021

Bewertungskriterien:

  • Stimmigkeit des Konzeptes
    (passen die einzelnen Bausteine des Konzeptes gut zusammen und ergänzen sich widerspruchsfrei?)
  • Innovationsgrad
    (welche neuen Ansätze beinhaltet das Konzept beispielweise bei den Produkten, dem Geschäftsmodell, den Dienstleistungen, der Digitalisierung etc.?)
  • Frequenz-Relevanz
    (warum kann bei dem eingereichten Konzept von einer hohen Kundenfrequenz ausgegangen werden? Z.B. durch die Produktvielfalt, trendige Produkte oder Dienstleistungen, Veranstaltungen etc.)
  • Innenstadttauglichkeit
    (warum ist gerade die Innenstadt ein guter Ort für das Konzept; werden bestehende Zielgruppen, aber auch neue Kundinnen und Kunden, Einheimische wie Städtereisende, angesprochen?)
  • Nutzungsvielfalt
    (was findet, neben dem klassischen Abverkauf, noch alles in der Fläche statt an Beratung, Events, Kultur etc.?)
  • Alleinstellungsmerkmal
    (was macht das Konzept einzigartig und hebt es von den bestehenden Angeboten in der Innenstadt ab?)
  • Wirtschaftliche Nachhaltigkeit des Konzeptes
    (ist das Konzept so ausgelegt, dass es sich auch über die 10 Monate hinaus in der freien Marktwirtschaft trägt? Kann es in der Innenstadt oder an einem anderen Ort weiter fortgeführt werden?)
  • Ökologische Nachhaltigkeit des Konzeptes
    (gibt es beispielsweise faire, regionale oder saisonale Produkte, werden Produkte oder Prozesse ressourcensparend produziert oder gestaltet?)

(Bewertung der Kriterien zu gleichen Teilen durch eine Fachjury und nach Schulnotensystem, Noten 1-6)

Definition

Bei einem Pop-up-Store handelt es sich um ein Einzelhandelsgeschäft, welches kurzfristig, provisorisch und für einen festgelegten Zeitraum in leerstehenden Geschäftsräumen von einem oder auch mehreren Handelnden betrieben wird.

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