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Vegesacker Hafenbrücke geht in Minimalbetrieb

Lagerschaden erfordert enge Kontrollen

Bremen, 25. November 2024. Im Rahmen der regelmäßigen, für Brückenbauwerke vorgeschrieben Bauwerksprüfungen an der Brücke im Vegesacker Hafen wurden schadhafte Verschraubungen an einem Bauteil des Brückenlagers festgestellt. Aus Sicherheitsgründen geht die als Klappbrücke ausgeführte Fußgängerbrücke deshalb vorerst in einen Minimalbetrieb über. Ein für die Prüfungen am Brückenlager aufgebautes Gerüst bleibt dafür aufgebaut. Nach jeder Öffnung der Brücke erfolgt eine Vor-Ort-Kontrolle des Lagerbereichs.

Die 42 Meter lange, stählerne Fußgängerklappbrücke über das Hafenbecken stammt aus dem Jahr 1999. Die aktuellen Prüfungen hat ein beratendes Ingenieurbüro aus Bremen vorgenommen. Dabei wurden die sich lösenden Schraubverbindungen im Lagerbereich festgestellt, die einen Lagerschaden im inneren Klappmechanismus der Stahlkonstruktion vermuten lassen. Für weitere Untersuchungen der Brückenkonstruktion wurde nun eine Ingenieurgesellschaft mit Schwerpunkten auf der Schadensanalyse und statischen Überprüfung von Brückenbauwerken hinzugezogen. Diese Maßnahmen zu Ursachenbestimmung und Schadensanalyse beinhalten aufwendige Prüf- und Berechnungsverfahren. Sie werden voraussichtlich bis zum Ende des ersten Quartals 2025 abgeschlossen sein. Aus den Ergebnissen werden Empfehlungen zu den Instandsetzungsmöglichkeiten und zum Investitionsbedarf aufgestellt und im Anschluss mit den zuständigen Behörden und Gremien abgestimmt.