Leitfaden für Investierende

Wegweiser zu einer neuen oder erweiterten Betriebsstätte in Bremen

Tipps für Unternehmensgründungen, -erweiterungen und Grundstückskäufe

Sehr geehrte Investierende,

wenn in Bremen ein Investitionsvorhaben geplant wird, ist die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH die zentrale Anlaufstelle. Wir begleiten Investitionsprojekte schnell, individuell, praxisnah und mit der gebotenen Diskretion. Als Partnerin der Wirtschaft sorgen wir für lösungsorientierte Abstimmungsprozesse im gesamten Investitions- und Genehmigungsverfahren. Die Kosten für unser Service- und Dienstleistungsangebot übernimmt die WFB.

Dieser Leitfaden stellt die wesentlichen Stationen eines Investitionsvorhabens dar. Er enthält Informationen zu den zuständigen Stellen in Verwaltung, Genehmigungsbehörden sowie weiteren Dienstleistenden (u. a. Ver- und Entsorgungsunternehmen), die in das Verfahren einzubeziehen sind.

Der Leitfaden gibt eine sachkundige Hilfestellung für Ansiedlungs-, Erweiterungs- oder Verlagerungsvorhaben. Er informiert über die einzelnen Schritte von der Investitionsplanung über das Baugenehmigungsverfahren bis hin zur Realisierung. Selbstverständlich begleitet die WFB alle Phasen des Prozesses.

Wir wünschen erfolgreiche Vorhaben und einen guten Start in Bremen.

Ihr Team Unternehmensservice und Standortentwicklung
WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH

Der erste Schritt – Kontakte

Sprechen Sie uns an.

Die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH ist die zentrale Anlaufstelle für Investitionsvorhaben in Bremen.
Die Abteilung Unternehmensservice und Standortentwicklung unterstützt bei allen Fragen rund um Ansiedlung, Erweiterung oder Verlagerung.

WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH

Zentrale

+49 (0) 421 9600-10

!ed.nemerb-bfw[AT]liam

Ihre regionalen Ansprechpersonen
Bremen Mitte

Karin Take

Unternehmensservice & Standortentwicklung

Projektleiterin Unternehmensbetreuung Bremen Mitte

+49 (0) 421 9600-221

!ed.nemerb-bfw[AT]ekat.nirak

Bremen Nord

Volker Ballhausen

Unternehmensservice & Standortentwicklung

Projektleiter Unternehmensbetreuung Bremen Nord

+49 (0) 421 9600-243

!ed.nemerb-bfw[AT]nesuahllab.reklov

Bremen West

Ray Ivens

Unternehmensservice & Standortentwicklung

Projektleiter Unternehmensbetreuung Bremen West

+49 (0) 421 9600-223

!ed.nemerb-bfw[AT]snevi.yar

Bremen Süd

Andreas Zimmermann

Unternehmensservice & Standortentwicklung

Projektleiter Unternehmensbetreuung Bremen Süd

+49 (0) 421 9600-124

!ed.nemerb-bfw[AT]nnamremmiz.saerdna

Bremen Ost

Anke Werner

Unternehmensservice & Standortentwicklung

stellvertretende Abteilungsleiterin | Unternehmensbetreuung Bremen-Ost

+49 (0) 421 9600-331

!ed.nemerb-bfw[AT]renrew.ekna

Bremen Überseestadt

Dagmar Nordhausen

Unternehmensservice & Standortentwicklung

Projektleiterin Unternehmensbetreuung Überseestadt

+49 (0) 421 9600-252

!ed.nemerb-bfw[AT]nesuahdron.ramgad

Jons Abel

Unternehmensservice & Standortentwicklung

Projektleiter Unternehmensbetreuung Überseestadt

+49 (0) 421 9600-613

!ed.nemerb-bfw[AT]leba.snoj

2. Vorüberlegungen zum Investitionsvorhaben

Bei der Planung von gewerblichen und industriellen Investitionsvorhaben erfolgt zunächst die Festlegung der Ziele und Rahmenbedingungen des Projekts und danach die Festlegung des konkreten Bedarfs: Ermitteln Sie zunächst die Nutzfläche (Büro-, Produktions-, Lager-, Sozial- und Verkehrsflächen) Ihres Vorhabens. Daraus ergeben sich die Größe und der Zuschnitt des benötigten Grundstücks. Danach ermitteln Sie den für das Vorhaben notwendigen Kapital- und Finanzbedarf. Hierbei unterstützen Sie:

a) Kreditinstitute
Mit Ihrer Hausbank oder dem Kreditinstitut Ihres Vertrauens sollten Sie möglichst frühzeitig über die Finanzierung Ihres Investitionsvorhabens sprechen, um ein auf Ihre Verhältnisse zugeschnittenes Finanzierungskonzept zu erhalten. Dieses besteht nicht nur aus einem Investitionsdarlehen, sondern berücksichtigt auch eine passende Liquiditätsreserve.

b) Öffentliche Förderungen
Über die verschiedenen Möglichkeiten öffentlicher Förderung informieren und beraten wir Sie gern.

c) Erkundung des Arbeitsmarktes
Zur Erkundung des Arbeitsmarktes empfehlen wir Ihnen eine erste Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.

Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven
Hauptstelle Bremen
Doventorsteinweg 48-52
28195 Bremen
Tel: 0800 455 55 20 (Kostenlos)
www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service 

www.unternehmensservice-bremen.de/willkommensservice-bremen

2.1 Planungsrechtliche Grundlagen der Investition

In diesem Schritt sollten Sie die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Ihr Vorhaben klären. Eine Kopie des Bebauungsplanes erhalten Sie, soweit vorhanden, beim Service Center Bau:

Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Service-Center Bau
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Tel: 0421 361 2375
E-Mail: planservice@bau.bremen.de
Öffnungszeiten: www.bau.bremen.de.

Wir empfehlen Ihnen die Bestellung per E-Mail. Diese sollte folgende Angaben enthalten: Nummer des Bebauungsplans oder Straße und Hausnummer des Objekts sowie die Liefer- und Rechnungsanschrift. Im Internet (www.bauleitplan.bremen.de) können Sie Bebauungspläne einsehen und sich über den aktuellen Verfahrensstand einzelner Bebauungspläne informieren. Weitere Informationen und Formulare finden Sie ebenfalls im Internet unter www.bau.bremen.de.

Für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und der Liegenschaftskarte wenden Sie sich bitte an das Landesamt GeoInformation Bremen:
Tel: 0421 361 78680
E-Mail: geodatenservice@geo.bremen.de
www.geo.bremen.de


Auskünfte über Bodenrichtwerte erhalten Sie beim:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bremen
Lloydstraße 4
28217 Bremen
Tel: 0421 361 78689
E-Mail: gutachterausschuss@geo.bremen.de

Das Team Unternehmensservice & Standortentwicklung der WFB stellt Ihnen gerne die Kontakte zu den Fachbehörden her.

2.2 Kontaktaufnahme zu Architekt:innen/Bauingenieur:innen, Bauunternehmen und Fachfirmen

Investitionsvorhaben sollten von qualifizierten Bauingenieur:innen, Bauunternehmen und Fachfirmen umgesetzt werden. Empfehlenswert ist es, frühzeitig Kontakt zu Unternehmen mit passenden Referenzen aufzunehmen und Vergleichsangebote einzuholen.
Bauverträge können als Werkverträge oder nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) abgeschlossen werden, die Leistungen und Kosten einzelner Gewerke detailliert regelt. Für die Planung sind erste grobe Vorentwürfe zur zeitlichen Abwicklung hilfreich, ergänzt durch klare Terminabsprachen. Bei Erweiterungsbauten sollte zudem geprüft werden, ob laufende Betriebs- oder Produktionsabläufe durch die Bauarbeiten beeinträchtigt werden. 

2.3 Beratung durch Fachbehörden

Neben dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht spielen auch weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften (Baunebenrecht) eine wichtige Rolle. Sie betreffen fachspezifische Anforderungen an Bauwerke oder Grundstücke. Sind solche Belange berührt, werden die zuständigen Fachbehörden und Ämter im Baugenehmigungsverfahren beteiligt. Sinnvoll ist es, bereits in der Planungsphase die Beratung durch die Abteilung 6 Stadtplanung und Bauordnung zu nutzen, um Anforderungen wie etwa Baugrenzen frühzeitig zu klären.

Für erste Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Service Center Bau:

Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Service-Center Bau
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Tel: 0421 361 2375
Tel: 0421 361 51 90
Öffnungszeiten: www.bau.bremen.de

Für Vorhaben in Bremen-Nord wenden Sie sich bitte an das dortige Bauamt:

Bauamt Bremen-Nord
Stadthaus Vegesack
Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen
Tel: 0421 361 18 666
E-Mail: office@bbn.bremen.de
Öffnungszeiten: www.bau.bremen.de

Die Baubehörde berät Sie bei Ihrem Bauvorhaben und stimmt mit Ihnen die Verfahrensschritte ab. Darüber hinaus sind Ihnen die Mitarbeitende des Teams Unternehmensservice & Standortentwicklung der WFB bei der Vermittlung von Kontakten zu den Behörden und Ämtern behilflich, die im Verfahren zu beteiligen sind. Im Baugenehmigungsverfahren werden zahlreiche Fachbehörden beteiligt. Sie sollten frühzeitig Kontakt aufnehmen, um offene Fragen zu klären.

Arbeits- und Immissionsschutz
Die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von so genannten genehmigungsbedürftigen Anlagen (potentiell umweltschädliche Anlagen nach dem Katalog zum Anhang der 4. BImSchV) sowie die Beratung der Betriebe zu Genehmigungsverfahren und zu Maßnahmen auf dem Gebiet der Luftreinhaltung, des Lärmschutzes und der Anlagensicherheit erfolgt in der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen. 

Arbeits- und Immissionsschutzbehörde
Parkstraße 58-60
28209 Bremen
Tel: 0421 361 62 60
E-Mail: office@gewerbeaufsicht.bremen.de
www.gewerbeaufsicht.bremen.de
 

Brandschutz
Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass dem Entstehen eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird, damit Leben und Gesundheit von Menschen nicht gefährdet werden. Der bauliche Brandschutz umfasst den vorbeugenden (passiven) und den abwehrenden (aktiven) Brandschutz. Je nach Bauvorhaben können sich die inhaltlichen Anforderungen reduzieren. Der vorbeugende Brandschutz ist in der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) geregelt. Die Beratung zum Brandschutz übernimmt die Feuerwehr Bremen.

Feuerwehr Bremen
Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Am Wandrahm 24
28195 Bremen
Tel: 0421 30 30 115 52
E-Mail: office@feuerwehr.bremen.de
www.feuerwehr.bremen.de

Denkmalschutz
Ihre Anlaufstelle für denkmalschutzrechtliche Belange ist das

Landesamt für Denkmalpflege Bremen
Sandstraße 3
28195 Bremen
Tel: 0421 361 25 02
E-Mail: office@denkmalpflege.bremen.de
www.denkmalpflege.bremen.de

Straßenrecht
Ihre Grundstücksüberfahrten genehmigt das

Amt für Straßen und Verkehr
Herdentorsteinweg 49/50
Frau Asendorf
28195 Bremen
Tel: 0421 361 97 27
E-Mail: office@asv.bremen.de
www.asv.bremen.de

Das Team Unternehmensservice & Standortentwicklung der WFB stellt Ihnen gerne die Kontakte zu den Fachbehörden her und begleitet Sie auch gerne zu Ihren Gesprächen.

3. Ausarbeitung des Planentwurfs

3.1 Auftragsvergabe an Architekten und Bauingenieure

Für die Ausarbeitung Ihres Planentwurfs benötigen Sie einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser. Wenn Sie bei der Auswahl eine kompetente Beratung wünschen, wenden Sie sich an die

Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen
Geeren 41/43
28195 Bremen
Tel: 0421 17 00 07
E-Mail: info@akhb.de
www.akhb.de

oder an die

Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
Geeren 41/43
28195 Bremen
Tel: 0421 17 00 90
E-Mail: info@ikhb.de 
www.ikhb.de

3.2 Erstellung eines Bauantrages oder einer Bauvoranfrage

Den Bauantrag oder eine mögliche Bauvoranfrage erstellt eine bauvorlageberechtigte Architektin oder ein bauvorlageberechtigter Architekt beziehungsweise eine Bauingenieurin oder ein Bauingenieur. Grundlage sind die Vorgespräche mit den zuständigen Behörden sowie die enge Abstimmung mit dem Unternehmen. Alle landesrechtlichen und kommunalen Grundlagen zum Thema Planen und Bauen in der Stadtgemeinde Bremen sind hier übersichtlich zusammengestellt.

3.3 Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit

Bevor Sie komplette Bauvorlagen für einen Bauantrag erstellen lassen, können Sie einzelne Fragen des Bauvorhabens, insbesondere die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens, durch die Stellung einer Bauvoranfrage rechtsverbindlich klären lassen. Der Bauvorbescheid ist für ein nachfolgendes Baugenehmigungsverfahren drei Jahre bindend.
Bitte beachten Sie: Um diese Rechtssicherheit zu erhalten, muss sich die Bauvoranfrage auf konkrete Einzelfragen zum Bauvorhaben beziehen.
Die Bauvoranfrage ist unter Beifügung der erforderlichen Bauvorlagen zu schicken an: 

Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Abteilung 6, Referate 61 bis 65
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Tel: 0412 361 0 
E-Mail: office@bau.bremen.de
www.service.bremen.de/dl-die-senatorin-fuer-bau-mobilitaet-und-stadtentwicklung-10695/

Das Team Unternehmensservice & Standortentwicklung der WFB hilft Ihnen gerne bei den Abstimmungsprozessen und den notwendigen Baugenehmigungsverfahren.

4. Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens

Ihren Bauantrag reichen Sie bitte in mindestens siebenfacher Ausfertigung ein beim Baugenehmigungsreferat.

Senatorin für Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Abteilung 6, Referate 61 bis 65
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Tel: 0421 361 0
E-Mail: office@bau.bremen.de
 
Ihre Ansprechpersonen sind alle technischen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des jeweiligen Stadtbezirkes. Ihre zuständigen Ansprechpersonen können Sie erfragen unter:

Tel: 0421 361 0
 
Für Bremen-Nord reichen Sie Ihren Bauantrag bitte ein beim:


Bauamt Bremen-Nord
Stadthaus Vegesack
Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen
Tel: 0421 361 18 666
E-Mail: office@bbn.bremen.de
Öffnungszeiten: www.bau.bremen.de

Ihr Bauantrag wird zunächst auf Vollständigkeit geprüft. Gleichzeitig wird im Rahmen einer Vorprüfung festgestellt, welche weiteren Entscheidungen, Stellungnahmen oder Gutachten eingeholt werden müssen. Sie erhalten im Anschluss daran eine Eingangsbestätigung.

Nach der Bearbeitung sollten Sie die Baugenehmigung erhalten. Diese stellt fest, dass das Bauvorhaben den im Baugenehmigungsverfahren zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Die Baugenehmigung gibt Ihnen als Bauherrn die notwendige Rechts- und Investitionssicherheit, ggfs. benötigen Sie für die Bauausführung aber noch zusätzliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Erlaubnisse, z.B. für eine Grundwasserabsenkung oder für das Fällen geschützter Bäume. Bitte beachten Sie, dass Voraussetzung für eine möglichst kurzfristige Erteilung der Baugenehmigung die vollständige Abgabe aller Unterlagen und die Entrichtung der Verwaltungsgebühren gegen Vorkasse ist.

5. Ver- und Entsorgung

Es empfiehlt sich, die nachfolgenden Dienstleisterinnen und Dienstleister frühzeitig an Ihren Planungen zu beteiligen, damit Ihnen die Versorgungs- und Entsorgungsleitungen termingerecht zur Verfügung stehen.

5.1 Medien (Gas, Strom, Wasser)

Neben diversen anderen Anbieterinnen und Anbietern stehen Ihnen in Bremen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

swb Vertrieb Bremen GmbH
Theodor-Heuss-Alle 20
28215 Bremen
Tel: 0421 359 12 34
E-Mail: geschaeftskunden-hb@swb-gruppe.de 
www.swb.de

5.2 Gewerbeabfall

Bei der Beratung zur Entsorgung und Verwertung Ihrer Abfälle stehen Ihnen verschiedene Unternehmen zur Seite:

Die Bremer Stadtreinigung 
An der Reeperbahn 4
28217 Bremen
Tel: 0421 361 3611
E-Mail: info@dbs.bremen.de
www.die-bremer-stadtreinigung.de

Augustin Entsorgung Bremen GmbH & Co.KG
Adam-Smith-Straße 3-5
28307 Bremen
Tel: 0421 438 440
E-Mail: bremen@augustin-entorgung.de
www.augustin-entsorgung.de

Becker+Brüggesch Entsorgungs GmbH 
Warturmer Heerstraße 120
28197 Bremen
Tel: 0421 521 630
E-Mail: info@becker-bruegesch.de

Brewelo GmbH & Co KG
Hermann-Funk-Str. 4
28309 Bremen
Tel: 0421 435 363
E-Mail: mail@brewelo.de
www.brewelo.de 

Nehlsen AG 
Furtstraße 14-16
28759 Bremen
Tel: 0421 626 60
E-Mail: info.karl@nehlsen.com
www.nehlsen.com

5.3 Abwasser (Leitungsnetz)

hanseWasser ist der größte Dienstleister rund um Wasser und Abwasser in Norddeutschland. Das Unternehmen übernimmt Betriebsführungen von Abwasseranlagen für Firmen oder beteiligt sich im Rahmen von Kooperationsmodellen zur Abwasserentsorgung daran. Außerdem können Sie hier für Wasser- und Abwasserlösungen entwickeln lassen. 

hanseWasser Bremen GmbH
Birkenfelsstraße 5
28217 Bremen
Tel: 0421 988 1111
E-Mail: kontakt@hanseWasser.de 
www.hansewasser.de

6. Telekommunikation

Individuelle Telekommunikationslösungen in den Bereichen Festnetz- und Mobiltelefonie sowie Datenkommunikation, Internet und Web-Services bieten eine Reihe von Gesellschaften an:

Bremen Briteline GmbH
Wiener Straße 5
28359 Bremen
Tel: 0421 22 48 90
briteline.de

Deutsche Telekom AG
Tel: 0800 330 13 00 Kostenlos 
E-Mail: geschaeftskunden.telekom.de 
Tel: 0800 330 19 03 Kostenlos (Bauherrenberatung)

LWLCOM GmbH
Tel: 0421 988 88 77
www.lwlcom.com

swb Gruppe
Schlüsselkorb 3
28195 Bremen
Tel: 0800 889 40 00 Kostenlos
www.swb.de

Vodafone GmbH
Tel: 0800 503 50 22 Kostenlos
www.vodafone.de/business.html

7. Weitere Kontaktadressen

Handelskammer Bremen
Am Markt 13
28195 Bremen
Tel: 0421 363 70
E-Mail: service@handelskammer-bremen.de 
www.handelskammer-bremen.de

Handwerkskammer Bremen
Ansgaritorstraße 24
28195 Bremen
Tel: 0421 30 50 00
www.hwk-bremen.de