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Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Bremen

Der Behördenlotse für Dienstleister und Dienstleisterinnen

Sie wollen eine unternehmerische Tätigkeit im Land Bremen ausüben? Dann sind Sie bei uns richtig! Als zentrale Kontakt- und Servicestelle für Unternehmen in Bremen und Bremerhaven und aus ganz Europa stehen wir Ihnen als "Einheitlicher Ansprechpartner" (kurz: EA oder EAP) zur Verfügung.

Haben Sie alle Planungen für den Weg in die Selbstständigkeit abgeschlossen und wollen das Unternehmen bei den zuständigen Stellen anmelden? Wir helfen Ihnen bei der Abwicklung der erforderlichen Erlaubnis- und Genehmigungsprozesse.

EA BremenLogo

Erlaubnis- und Genehmigungsprozesse

Die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH ist mit der Umsetzung des EA Einheitlicher Ansprechpartner in Bremen beauftragt. Über den Einheitlichen Ansprechpartner (kurz: EA) können Dienstleister und Dienstleisterinnen entsprechende Verfahren und Formalitäten abwickeln. Wir sind die zentrale Anlaufstelle für die Abwicklung von Genehmigungsprozessen für Unternehmen in Bremen.
Einheitlicher Ansprechpartner heißt für Sie – kurze Wege, weniger Bürokratie und schneller zu Ihrem Ziel.

Was wir tun:

  • wir halten Informationen über Anforderungen und Formulare bereit, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Tätigkeit erforderlich sind
  • wir koordinieren als Mittler den gesamten Gründungs- und Genehmigungsprozess
  • wir unterstützen Sie bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen, Erlaubnissen, Registerauszügen, Eintragungen in die Handwerksrolle, etc.
  • wir erteilen Auskunft über den Verfahrensstand und überwachen die Fristeinhaltungen
  • wir beantworten Fragen zur Selbstständigkeit, Finanzierung, zu Fördermitteln und Immobilien
  • wir vermitteln an Expertinnen und Experten und in unser Netzwerk

Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Sie!

Wo finden Sie den Einheitlichen Ansprechpartner?

Der Einheitliche Ansprechpartner hat seinen Sitz im Unternehmensservice Bremen. Dort erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer nicht nur Beratung aus einer Hand, sie können im Anschluss an die Beratung die Abwicklung der benötigten behördlichen Verfahren und Formalitäten vor Ort über den Einheitlichen Ansprechpartner einleiten.