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Baudeputation beschließt Bebauungsplan für Wohnen und Gewerbe in der Überseestadt

„Stadt der kurzen Wege an der Wasserfront“

Die Deputation für Bau und Verkehr hat heute (03.05.07) in einer Sondersitzung einen weiteren Bebauungsplan für die Überseestadt verabschiedet.
Für den Bereich zwischen Weser, Holz- und Fabrikenhafen, Eduard-Suling-Straße und Am Winterhafen sind gewerbliche und dienstleistungsorientierte Nutzungen sowie Wohnen im Rahmen von Mischgebieten vorgesehen. Der Bebauungsplan entspricht somit den Zielsetzungen des Masterplans Überseestadt Bremen sowie dem Quartiersplan, den eine Investorengemeinschaft auf der Grundlage einer Anhandgabe der Stadtgemeinde Bremen entwickelt hat.

„Bei den Planungen wurde mit größter Sorgfalt daran gearbeitet, hier Raum für verträgliches Wohnen zu schaffen und zugleich den Betrieben im Gebiet Bestandsschutz zu geben und Entwicklungsmöglichkeiten zu belassen“, so der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Ronald-Mike Neumeyer. „Mit dem heutigen Beschluss findet die hervorragende Entwicklung der Überseestadt so ihre sinnvolle planerische Weiterentwicklung. Hier kann ein Stadtquartier entstehen, das traditionelles Gewerbe, neue Dienstleistungen und moderne Arbeits- und Lebensformen verträglich nebeneinander entwickelt.“

Die gesamte Fläche der Überseestadt beträgt 288 Hektar, von denen ca. 100 ha für eine neue Besiedlung zur Verfügung stehen. Mehr als ein Drittel entfällt dabei auf das heute festgelegte Plangebiet.
Unter der Leitvorstellung „Stadt der kurzen Wege“ sollen im Bebauungsplangebiet Wohnen und Arbeiten am Wasser realisiert werden. Es wird eine ganzheitliche neue Identität des Überseeparks, zu der auch das Wohnen gehört, angestrebt. Dies trägt dazu bei, eine Belebung des Stadtquartiers zu erhalten und Monostrukturen zu vermeiden.
Der als Mischgebiet festgesetzte Teil des Plangebietes, der für eine Bebauung zur Verfügung steht, ist durch die direkte Lage an der Weser in der Überseestadt einzigartig. Er weist somit neben dem in der Überseestadt auch an anderer Stelle vorhandenen Bezug zu den Hafenbecken hinsichtlich der unmittelbaren Wassernähe ein besonderes Alleinstellungsmerkmal auf.
Auch deutet ein sich abzeichnendes und durch Investorennachfragen dokumentiertes Interesse an Wohnnutzungen darauf hin, dass das Plangebiet trotz der vorhandenen Immissionen für eine Wohnnutzung attraktiv ist, zumal an kaum einer anderen Stelle in Bremen die Perspektive von Arbeiten und Wohnen am Wasser mit direktem Weserbezug umgesetzt werden kann.
Entlang der südlichen und südwestlichen Wasserkante wird Mischgebiet für eine verträgliche Nutzungsmischung aus Wohnen und gewerblichen Nutzungen, die das Wohnen nicht wesentlich stören, festgesetzt. Hier sind Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke und Einzelhandelsbetriebe allgemein zulässig. In Teilen des Mischgebiets wird aus Gründen des Immissionsschutzes eine Wohnnutzung ausgeschlossen.
Für die Entwicklung des Bebauungsplangebietes sowie die Revitalisierung der alten Hafenreviere zur Überseestadt insgesamt hat die Möglichkeit, hier im Rahmen einer Festsetzung von Mischgebieten auch Wohnnutzungen zu realisieren, eine besondere Bedeutung. Nur mit einer Nutzungsmischung aus Gewerbe, Büro- und Geschäftsnutzungen, kulturellen und gastronomischen Angeboten und Wohnnutzungen kann ein vitales Stadtquartier entstehen.

Vor dem Hintergrund der städtebaulichen Zielsetzungen ist die Zulassung von Wohnnutzungen im Rahmen von Mischgebietsausweisungen auch angesichts der prognostizierten bzw. ermittelten Lärm- und Geruchsimmissionen vertretbar. Unter Berücksichtigung der Festsetzungen des Bebauungsplanes ist zudem auch die Verträglichkeit mit den umgebenden Industrie- und Hafenbetrieben außerhalb des Geltungsbereiches gesichert. Den Belangen gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Plangebiet sowie des Umweltschutzes, den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung sowie der Entwicklung des Ortsteiles wird damit ebenso Rechnung getragen wie der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in den das Plangebiet umgebenden Betrieben.
Für den nördlichen und nordöstlichen Teil des Bebauungsplanes wird ein Gewerbegebiet festgesetzt. Das Gewerbegebiet bildet den Übergang zu den außerhalb des Plangebietes im Holz- und Fabrikenhafen vorhandenen Gewerbe- und Industriebetrieben.

In den Mischgebietsteilen direkt am Wendebecken, an der Weser und entlang der Haupterschließung, dem Boulevard, sollen die Gebäude zwischen 14 Meter und 25 Meter hoch werden, um eine der besonderen Lage angemessene städtebauliche Höhenausbildung zu realisieren.
Entlang den Wasserkanten beinhalten die Straßenverkehrsflächen neben dem Straßenraum auch Freiflächen, platzartige Aufweitungen und Uferpromenaden. Die Landspitze und ein Bereich südöstlich im Plangebiet werden als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Zugleich wird der Aussichtspunkt Molenturm gesichert.
„Mit dem einstimmigen Beschluss hat die Baudeputation dokumentiert, dass die weitere Entwicklung der Überseestadt auch in den nächsten Jahren die zentrale Aufgabe der Stadtentwicklungspolitik bleiben wird“, so Senator Ronald-Mike Neumeyer.