Förderung der Veranstaltungswirtschaft im Land Bremen zur Milderung der Folgen der Coronapandemie
Förderprogramm Veranstaltung
Aktuelle Information zur Veranstaltungshilfe
Der Senat hat am 25.01.2022 auf Antrag der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa die Verlängerung des Programms zur „Förderung der Veranstaltungswirtschaft im Land Bremen zur Milderung der Corona bedingten Einnahmeausfälle“ rückwirkend vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 beschlossen.
Dieses Förderprojekt lief zum 31.12.2022 aus. Da die Folgen der Coronapandemie in der Veranstaltungswirtschaft weiterhin zu spüren sind und aus dem Förderprogrammen 2020 bis 2022 noch Mittel zur Verfügung stehen, wird das Programm bis 31.12.2023 angepasst fortgesetzt.
Veranstalter:innen, die durch Coronafolgen weiterhin Probleme haben, Veranstaltungen wirtschaftlich durchzuführen, können Förderanträge stellen.
Wenn Sie Fragen haben, senden Sie uns eine E-Mail an veranstaltungshilfe@wfb-bremen.de.
Die Förderbedingungen
Bremen und Bremerhaven haben eine weit verzweigte und diverse Szene an kommerziellen Musik-, Theater-, Club- und sonstigen Unterhaltungskulturveranstaltern. In den vergangenen Jahren hat das Angebot, das alle Kultursparten umfasst, an Vielfalt, Qualität und Bedeutung zugenommen.
Theater, Clubs, Veranstaltungshallen und Kleinkunstbühnen sind neben den institutionalisierten Kultureinrichtungen ein für die Bindungskraft der Städte und ihre regionale und überregionale Anziehungskraft wichtiges Segment, das vor allem für ein dicht gestaffeltes, nahezu tägliches Angebot an Kultur und Unterhaltung sorgt.
Regionalwirtschaftlich wichtig sind die Veranstaltungsorte mit ihren Bühnen als Publikumsangebot und als Auftritts- und Arbeitsgelegenheiten für lokale kommerzielle Kulturakteure -und Akteurinnen und dem dazu gehörigen gastronomischen, technischen und kommunikativen Support. Die Coronapandemie und Ihre Folgen haben die gesamte Veranstaltungsszene im Land Bremen massiv getroffen.
Bremen und Bremerhaven haben ein starkes Interesse daran, die wirtschaftliche Existenz und die diversifizierte kulturelle Kompetenz der Szene zu erhalten. Die Aufrechterhaltung der Angebotsstruktur ist für die Bindungskraft und Attraktivität des Landes Bremen von herausragender Bedeutung. Ein Wegbrechen dieser Branche würde den Standort Bremen nachhaltig schädigen. Aus diesem Grunde wird die Fortsetzung der Unterstützung der Branche in Form dieses Landesförderprogramms umgesetzt.
Ziel dieses Förderprogramms ist es, die vorhandene Veranstalter:innen- und Veranstaltungsstruktur im Land Bremen mit den Städten Bremen und Bremerhaven zu erhalten sowie ein breitgefächertes Programm für ein lokales und überregionales Publikum zu ermöglichen.
Antragsberechtigt sind alle Veranstaltenden, gleich welcher Rechtsform, mit Sitz im Land Bremen.
Veranstaltende, die 2019 und 2020 mehr als 50% ihrer Betriebskosten mit öffentlichen Zuschüssen bestritten, sind nicht antragsberechtigt. Förderfähig sind Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen die 2023 durchgeführt werden.
Nicht förderfähig sind Veranstaltungen von Vereinen, Verbänden oder anderen Zusammenschlüssen, die sich ausschließlich an eine Vereins-, Verbands- oder sonst beschränkte Öffentlichkeit wenden. Ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen sind Veranstaltungen, die keine Live-Elemente und veranstaltungswirtschaftliche Effekte (Aufträge/Gagen an Künstler:innen, Veranstaltungsorte, Technik, etc.) aufweisen.
Für Veranstaltungsreihen gelten die Regelungen entsprechend für jede Einzelveranstaltung. Die Förderung wird ausschließlich als Fehlbedarfsförderung unter Beachtung der Regelungen des EU-Beihilferechts vergeben. Der Fehlbedarf muss in einer Schlussrechnung nach Ende der bewilligten Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe nachgewiesen werden.
Jede einzelne Veranstaltung oder Reihe muss im Rahmen des Förderprogramms beantragt und einzeln abgerechnet werden. Der maximale Fehlbedarf soll bei Einzelveranstaltungen 25.000 € nicht übersteigen.
Veranstaltungsreihen einzelner Veranstalter:innen sind bis zum 31.12.2023 mit bis zu 250.000,00 € förderfähig.
Förderfähig sind konkrete Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen wie z.B. Comedy, Livemusik, Klassik, Theater, Kleinkunst mit städtischer Relevanz, die zur Aufrechterhaltung der Kultur- und Unterhaltungsangebotsstruktur in Bremen und Bremerhaven dienen. Nicht zuwendungsfähig sind investive Kosten. Die Vergabe der Zuwendungen soll ohne feste Stichtagstermine, kontinuierlich während der Laufzeit des Förderprogramms erfolgen.
Die eingereichten Anträge müssen eine differenzierte Darlegung der Einnahmen und Ausgaben pro Veranstaltung enthalten, aus der sich der Fehlbedarf ableitet.
Die Bewertung der Anträge erfolgt durch die WFB. Die WFB stimmt den Beschlussvorschlag zur Förderung fachlich mit der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa in Bezug auf Anträge aus Bremen und in Bezug auf Bremerhaven mit der Senatorin für Häfen und Wissenschaft ab. Die WFB erteilt auf Basis der Prüfung und Abstimmung einen Zuwendungsbescheid.
Dem Antrag muss eine nachvollziehbare Begründung beigelegt werden, aus welchen Gründen es zu Corona-bedingten wirtschaftlichen Folgen und Einnahmeminderungen kommt.
Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung erteilt. Der Zuwendungsempfänger/die Zuwendungsempfängerin hat nach Abschluss der Veranstaltung einen Verwendungsnachweis vorzulegen, der die Ist-Einnahmen, die Ist-Ausgaben und den Ist- Fehlbedarf ausweist und belegt. Eine Erhöhung der Zuwendungsfähigen Gesamtkosten und/oder der erteilten Förderung auf Basis der Abrechnung ist nicht möglich. Der Zuwendungsempfänger/die Zuwendungsempfängerin verpflichtet sich mit Antragstellung zu einer Rückzahlung der Förderung, wenn der Fehlbetrag geringer als geplant und bezuschusst ausfällt.
Die Abwicklung der Förderung, insbesondere die Prüfung, Bewilligung und Auszahlung erfolgen über die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH. Die Zuwendung wird durch die WFB per Zuwendungsvertrag gewährt.
Der Förderantrag kann ab Ausschreibungsbeginn hier auf der Website der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH heruntergeladen werden.
Der Förderantrag ist per E-Mail einzureichen an: veranstaltungshilfe@wfb-bremen.de
Folgende Unterlagen (PDF-Dateien*) sind beizufügen:
- Förderantrag (bitte unterschrieben als PDF einreichen)
- Fehlbedarfskalkulation (ZWK)
- Veranstaltungsbeschreibung (formlos)
- nachvollziehbare Begründung Corona-bedingter wirtschaftlicher Folgen und Einnahmeminderungen (formlos)
- Handels-/Vereinsregisterauszug, gültige Satzung
- Nachweis über 2019/2020/2021/2022 durchgeführte Veranstaltungen
Die Anträge werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und beschieden.
*Bitte drucken Sie das Formular aus. Füllen Sie die Felder aus und speichern es unterschrieben als PDF ab. Anschließend senden Sie es per Mail an veranstaltungshilfe@wfb-bremen.de.