Förderprogramme

BAB-Starhilfekredit

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BAB-Starhilfekredit

  • Programmbeschreibung

    Der Starthilfefonds ist Bestandteil des beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms (BAP) des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales.
    Im Rahmen des Starthilfefonds können Zuwendungen in Form eines "Starthilfedarlehens" für die Existenzgründung, Existenzsicherung und die Übernahme eines bestehenden Betriebes gewährt werden, auch wenn kein ausreichendes Eigenkapital bzw. keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen.
    Das Programm will dort unterstützen, wo aufgrund der Betriebsgrösse oder des Kapitalbedarfs die klassischen Instrumente der Wirtschaftsförderung nicht greifen und dabei gleichzeitig Arbeitslosen die Chance eröffnen, ihre Arbeitslosigkeit durch den Aufbau einer selbständigen Existenz zu beenden.
    Andere Fördermöglichkeiten sind vorrangig zu nutzen.


  • Verwendungszweck

    Finanzierung von Investitionen für:
    Natürliche Personen, insbesondere Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die eine erwerbswirtschaftliche Existenz aufbauen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen wollen.
    Kleine Unternehmen aus den Bereichen Handel, Handwerk und Dienstleistungen, wenn diese keine ausreichenden Hilfen zur Finanzierung von Investitionen bekommen können, die der Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen dienen.


  • Förderung

    Ein „Starthilfedarlehen“ kann gewährt werden, wenn kein ausreichendes Eigenkapital und keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden sind. Es werden nur die Investitionen, die im Zusammenhang mit einer Existenzgründung notwendig sind, finanziert. Der Gesamtfinanzierungsbedarf soll dabei nicht mehr als 100.000 € betragen. Die Höhe des gewährten Darlehens wird im Einzelfall entschieden. Die Höhe ist auch von der Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze abhängig.


  • Förderung in Euro

    Die Höhe der Förderung wird einzelfallbezogen und arbeitsplatzabhängig mit dem Ziel der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung durch die Hausbank festgelegt.


  • Hinweis

    Für zusätzliche Ausbildungsplätze können nach einer aus dem Starthilfefonds geförderten Vollerwerbsexistenzgründung Zuschüsse gewährt werden.


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IHRE ANSPRECHPARTNER/-INNEN

Katja Meißner
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