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Neuer Weg für eRechnungen ohne verfahrensbezogene Vorabsicherheit beim Vorsteuerabzug

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TeleTrusT: Neues Steuervereinfachungsgesetz definiert weiterhin qualifizierte Signatur als international anerkanntes und standardisiertes eInvoicing-Verfahren Die im IT-Sicherheitsverband TeleTrusT Deutschland e.V. organisierten Signaturanwendungs-Hersteller begrüßen in einer Stellungnahme das vom Bundeskabinett beschlossene "Steuervereinfachungsgesetz". Mit dem Gesetz setzt die Regierung die Vorgaben des EU-Ministerrates zur Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie um und definiert entsprechende Änderungen für das deutsche Umsatzsteuergesetz. Diese werden ab 01.07.2011 gelten und ermöglichen Unternehmen die Wahl zwischen drei Verfahren zur Sicherung des Vorsteuerabzugs bei elektronischen Rechnungen.
Gemäß Anforderung des EU-Ministerrats akzeptiert das Bundesfinanzministerium die folgenden drei Verfahren zum elektronischen Rechnungsaustausch:
1. Elektronische Signaturen basierend auf einem qualifizierten Zertifikat
2. Einsatz von standardisierten EDI-Verfahren
3. "andere Verfahren", die die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts gewährleisten (NEU).
Insbesondere für international agierende Unternehmen bedeutet das Steuervereinfachungsgesetz Planungssicherheit, Investitionssicherheit und Kostenersparnis. Sie können elektronische Rechnungen qualifiziert signieren und mit nur einem einzigen technischen Verfahren, international standardisiert und EU weit anerkannt austauschen. Der Vorsteuerabzug wird somit länderübergreifend gesichert. Teure nationale Insellösungen und komplexe interne Kontrollsysteme, welche auf die unterschiedlichen nationalen Ausprägungen ausgelegt sind, können bei Rechnungsversender und -empfänger vermieden werden. Die qualifizierte Signatur ist daher nicht nur die einfachste, sondern zugleich kostengünstigste Lösung zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen.
Quelle: TeleTrust e.V.

Standortendatenspeicherung auf iPhones für Fachleute nicht neu – TeleTrusT fordert eine nachhaltige Debatte

Berlin, 27.04.2011 - Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die Standortdatenspeicherung auf iPhones ruft der IT-Sicherheitsverband TeleTrusT Deutschland zu einer sachlichen und nachhaltigen Auseinandersetzung auf.
Die Nachricht, dass iPhones die Bewegungsdaten der Nutzer aufzeichnen, hat die Politik alarmiert. Kommunikationsunternehmen, insbesondere Google und Apple, wollen in wachsendem Maße standortbezogene Dienste anbieten. Dazu ist es notwendig, dass sie den Standort ihrer Kunden kennen. Dafür ist ein SmartPhone als Ortungsgerät bzw. als Sammelinstrument für Geodaten ideal geeignet. Ein SmartPhone kann zum einen mit Hilfe der GSM-Positionsdaten den Standort mit einer Genauigkeit von 25 m oder besser bestimmen und zum anderen, sofern es über einen GPSEmpfänger verfügt, eine Positionsbestimmung auf einige Meter genau durchführen. Zunehmend werden auch die WLAN-Kennungen der näheren Umgebung berücksichtigt, die dann helfen, die Positionierung noch weiter zu optimieren.
Entsprechend dem Geschäftsmodell "Bezahlen mit persönlichen Daten" können Kunden bestimmte SmartPhone-Applikationen nutzen, ohne dafür mit Geld bezahlen zu müssen. Der Kunde "zahlt" gewissermaßen mit seinen persönlichen Daten und ermöglicht auf diese Weise die Standortbestimmung, die die Anbieter dann nutzen, um gezielte Werbung für standortbezogenen Dienste zu verkaufen.
Sofern Telekommunikationskunden standortbezogene Dienste nutzen möchten, ist dieser Ansatz sicherlich von beiderseitigem Vorteil. Problematisch ist dieses Modell dann, wenn der Nutzer nicht darüber aufgeklärt wird und die Daten auch dann erfasst werden, wenn er die standortbezogenen Dienste nicht nutzen will. Technisch genügt es außerdem in den meisten Fällen, wenn nur der momentane Standort mitgeteilt und nicht das gesamte Bewegungsprofil abgebildet wird.
Prof. Dr. Norbert Pohlmann, TeleTrusT-Vorsitzender: "Ein wichtige Herausforderung sind in diesem Zusammenhang sicherlich die kulturell bedingten Akzeptanzunterschiede wie beispielsweise im aktuellen Fall zwischen den USA und Deutschland. Die großen amerikanischen Hersteller sind aufgefordert, sich an unserem Schutzverständnis von Privatsphäre zu orientieren“. Hier ist auch die Politik gefragt.
Nutzer von SmartPhones sollten sich mit der Funktionsweise der Geräte und deren Konfigurationen auseinandersetzen, um solche Datenerfassungsfunktionen erforderlichenfalls deaktivieren zu können. Die Hersteller von SmartPhones und Anbieter von 'Apps' müssen besser darüber aufklären, welche Daten zu welchem Verwendungszweck erfasst werden und den Nutzern eine freie Entscheidung ermöglichen. Politik und Gesetzgebung können hier den Rahmen setzen.
IT-Sicherheitsunternehmen können von der deutschen "Datenschutzkultur" und der Entwicklung dafür erforderlicher Komponenten durchaus profitieren. TeleTrusT sieht die Politik in der Pflicht, erprobte deutsche datenschutzfördernde Technologien als Standards bei Geräteherstellern und Dienstleistern einzufordern.


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