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Die elektronische Signatur - am Beispiel des Abfallrechts

Datum der Veranstaltung:
16.04.2010
Uhrzeit der Veranstaltung:
10:00 Uhr
Standort der Veranstaltung:
Handwerkskammer Bremen
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Die elektronische Übermittlung der Nachweise zur Abfallnachweisführung an die zuständigen Behörden sowie die elektronische Registerführung ist ab dem 1. April 2010 gemäß des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes in Verbindung mit der Nachweisverordnung verbindlich für Entsorger sowie bestimmte Abfallerzeuger und Transporteure vorgeschrieben. Erzeuger und Besitzer von gefährlichen Abfällen müssen in formalisierten Dokumentationsverfahren die rechtskonforme Entsorgung nachweisen.
Erfahren und diskutieren Sie auf der Veranstaltung welche organisatorisch und technischen Voraussetzungen, Umsetzungszeiträume und Vorteile sich aus der elektronischen Nachweisführung ergeben.
Das Programm, mit Informationen zu Referenten und Ablauf der Veranstaltung erhalten Sie rechts nebenstehend unter der Rubrik "Downloads".
Die Veranstaltung wird gemeinsam von der Handelskammer Bremen, Handwerkskammer Bremen, der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH und dem RKW Bremen organisiert.
Wir freuen uns auf Sie!






